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Klavierspielerin
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 | Jurafunk-Hörer (21.12.2009 00:25)
Sehr geehrte Herren Jurafunk-Produzenten,
wollte nur darauf hinweisen, dass im letzten Podcast zum Ausdruck kam, es sei bei der Klavierspiel-Entscheidung des BVerfG entschieden worden, dass der Begriff des Lärms zu unbestimmt war. Dies ist jedoch mitnichten der Fall - denn der Begriff des Lärms ist durch die Rechtsprechung hinreichend bestimmt und tritt in unzähligen Gesetzen auf. Das Gericht störte sich am Begriff der erheblichen Ruhestörung (vgl. juris Tz. 19 des Urteils).
Herzliche Grüße aus Heidelberg, frohe Weihnachten und vielen Dank für die Sendung!
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